Die Radierung gelangte nach dem 8. Mai 1945 in Folge der Bodenreform aus Schloss Lawalde zu den Dresdner Sammlungen. Durch die Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone wurden 1945/46 in Sachsen 1.155 sächsische Schlösser und Herrenhäuser enteignet. Ihre Einrichtungs- und Kunstgegenstände wurden verkauft oder an Museen übergeben. In dem seinerzeit geprägten Begriff der "Schlossbergung" spiegelt sich die Ambivalenz der damaligen historischen Ereignisse. Denn oft galt es angesichts von Kriegszerstörungen oder Plünderungen und Vandalismus nach der Vertreibung oder Deportation der betroffenen Eigentümerfamilien in der Tat, die gefährdeten Ausstattungen der Gebäude zu bergen. Die unter widrigen Bedingungen in die Obhut der Museen gelangten Werke konnten in vielen Fällen nicht anders als im historisch überlieferten Zustand – der häufig desolat war – bewahrt werden.
Auf der Rechtsgrundlage des 1994 in Kraft getretenen Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) konnten seitens des Kupferstich-Kabinetts zahlreiche Werke an die Bodenreformopfer bzw. deren Erb*innen rückübertragen werden. Nach erfolgter Provenienzrecherche ergaben sich für das hier vorgestellte Werk allerdings keine Hinweise auf berechtigte Restitutionsansprüche.