Karl Woermann: Katalog der königlichen Gemäldegalerie zu Dresden, Grosse Ausgabe, Dresden 1905, S. 81
Das Gemälde wurde 1741 durch Kayserlingk für die Königliche Gemäldesammlung erworben. Gemäß dem 1924 vom sächsischen Landtag beschlossenen Auseinandersetzungsvertrag zwischen dem vormaligen Königshaus und dem neu gegründeten Freistaat Sachsen erhielt der Verein Haus Wettin A.L. das Bild. Nach dem 8. Mai 1945 wurde es in Moritzburg beschlagnahmt. 1952 ist es in der Tresorverwaltung des Finanzministeriums der DDR in Berlin nachweisbar, von wo es 1953 zunächst an die Staatlichen Museen zu Berlin und von dort 1959 an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden überwiesen wurde. Mit der abschließenden gütlichen Einigung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Haus Wettin A.L. am 17. Juli 2014 wurden die Ansprüche auf Rückübertragung des Eigentums abgegolten.