Vorschaubild des Elementes mit der Inventarnummer D 0022.01

Fahnenblatt / Kronfahne für das Königreich Pohlen und Fahnenstange

Bei der Krönung Augusts III. am 17. Januar 1734 in der Kathedrale des Hl. Stanislaus in Krakau wurden dem König durch zwei Kronfähnriche die „Hauptfahnen“ und durch zwei Kronschwertträger die bloßen Kronschwerter von Polen und Litauen beim Einzug und Auszug vorangeführt. Neben den Kronfahnen von 1734 (siehe Inv.-Nr. D 0023.01) sind auch die Kronschwerter erhalten (siehe Inv.-Nr. III 0711.01 und III 0686.01). August III. hatte diese, wie auch die Reichskleinodien, deren Originale aus dem Kronschatz nicht zur Verfügung standen, für die Krönung neu fertigen lassen. Nach der Krönung wurden sie zunächst in seiner persönlichen Garderobe verwahrt, um sie schließlich als Krönungsandenken mit nach Dresden zu nehmen. Hier wurden sie im Februar 1734 in die Türckische Cammer der Rüstkammer eingeliefert.
Signatur, Bezeichnung, Inschriften
polnisches Wappen mit Krone
Reproduktion
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