Im Rahmen der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone wurden 1945/46 auch 1.155 sächsische Schlösser und Herrenhäuser enteignet. Ihre Einrichtungs- und Kunstgegenstände wurden verkauft oder an Museen übergeben ("Schlossbergung"). Auf der Rechtsgrundlage des 1994 in Kraft getretenen Ausgleichsleistungsgesetzes konnten seitens der Gemäldegalerie Alte Meister zahlreiche Werke an die Alteigentümer bzw. deren Erben oder Rechtsnachfolger rückübertragen werden.
Familie von Wallwitz, Schloss Borthen (bei Dresden); nach dem 8. Mai 1945 infolge der Bodenreform aus Schloss Borthen zu den Dresdener Sammlungen gelangt; 2000 rückübereignet
Im Rahmen der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone wurden 1945/46 auch 1.155 sächsische Schlösser und Herrenhäuser enteignet. Ihre Einrichtungs- und Kunstgegenstände wurden verkauft oder an Museen übergeben ("Schlossbergung"). Auf der Rechtsgrundlage des 1994 in Kraft getretenen Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) konnten seitens der Gemäldegalerie Alte Meister zahlreiche Werke an die Alteigentümer*innen bzw. deren Erb*innen oder Rechtsnachfolger*innen rückübertragen werden.