Zurück in Dresden. Eine Ausstellung ehemals vermißter Werke aus Dresdener Museen, Ausst.-Kat. Dresden 1998, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Residenzschloss, hg. von Harald Marx und Uta Neidhardt, Dresden 1998, S. 214
Hans Ebert: Kriegsverluste der Dresdener Gemäldegalerie. Vernichtete und vermißte Werke, Dresden 1963, S. 145
1754 erste Erwähnung im Inventar der Gemäldegalerie; 1937 als Leihgabe in einer Dienststelle des Auswärtigen Amtes; Bergungsgut Schloss Charlottenburg (Berlin); 1988 Rückkehr in die Gemäldegalerie
In den 1970er und 1980er Jahren verhandelten die Bundesrepublik und die DDR über ein innerdeutsches Kulturabkommen. Die Frage nach der Rückführung kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter war bei diesen Verhandlungen zentral. Folgende Erwähnung im Kulturabkommen von 1986 verdeutlicht die Uneinigkeit beider Parteien: „Die unterschiedlichen Auffassungen in der Frage kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter bleiben unberührt. Die Abkommenspartner erklären ihre Bereitschaft, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Lösungen in den Bereichen kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter zu suchen.“ Den weiteren Verhandlungen im Oktober 1987 folgte die Rückführung dieses Madonnenbildes. Es war 1937 an eine Berliner Dienststelle des Auswärtigen Amtes verliehen worden und blieb dann als Bergungsgut im Schloss Charlottenburg im Westteil der Stadt. 1988 kehrte es nach Dresden zurück.