Der zahlenmäßig größte Umfang der von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) restituierten Kunstwerke kam im Zuge der Bodenreform/»Schlossbergung« in der sowjetischen Besatzungszone in die Museen. Sie stammten aus den über 1 000 enteigneten Schlössern und Herrenhäusern Sachsens. Seit den 1990er Jahren restituierten die SKD allein in diesem Zusammenhang eine Objektanzahl im mittleren fünfstelligen Bereich an die Opfer der Bodenreform. Rechtliche Grundlage für solche Rückgaben bildet das 1994 verabschiedete Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG). In vielen Fällen konnten durch gütliche Einigungen und Rückerwerbungen die Kunstwerke in den SKD verbleiben. Das Haus Wettin war von den Enteignungen in größtem Umfang betroffen, die Verhandlungen wurden zum Sonderfall.


Zahlenmäßig zwar von geringerem Umfang, allerdings von größter moralischer Bedeutung sind Restitutionen von NS-Raubgut. Die Opfer des Nationalsozialismus wurden nicht nur ihres Eigentums beraubt; oft wurden sie ermordet. Die Grundlage für Restitutionen bildet in Deutschland nach Ablauf der Antragsfristen allerdings kein Gesetz mehr, sondern die Selbstverpflichtung zur Anerkennung der »Washingtoner Prinzipien« von 1998. Kern der Übereinkunft ist das Finden »gerechter und fairer Lösungen«, die ebenso differenziert sein können, wie es die damaligen Entziehungsumstände waren. Die SKD konnten Kunstwerke sowohl an die einst Beraubten und ihre Erb*innen zurückgeben, als auch Objekte anschließend zurückerwerben, um sie nun dauerhaft in den Sammlungen zu bewahren. Nicht selten schenkten die rechtmäßigen Eigentümer*innen in großzügiger Geste solche Kunstwerke nach Abschluss einer gütlichen Einigung den SKD. Die Erinnerung an die einst Verfolgten sind als Teil der Restitutionen zentral mitzudenken. Daher gehört zu den »gerechten und fairen Lösungen« vor allem die respektvolle Anerkennung von Unrecht und Leid, auch wenn diese durch Rückgaben nicht vollumfänglich wiedergutgemacht werden können.

Restitutionen werden im kleinen, vertrauten Kreis vollzogen oder als »Staatsereignis« mit erheblichem öffentlich-medialen Aufwand begangen. Auch in musealen Ausstellungen können sie präsentiert werden, oft begleitet von regem Interesse des Publikums. Die folgende Fotostrecke zeigt beispielhaft Restitutionen der SKD – unabhängig von der Art der gefundenen Lösung – als Auseinandersetzung mit Geschichte und der Begegnung von Menschen.

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