Nach dem 8. Mai 1945 gelangte das Gemälde infolge der Bodenreform aus dem "Schlossbergungs"-Sammeldepot Weißwasser zu den Dresdener Sammlungen; eine Zuordnung des Gemäldes zu einem konkreten "Schlossbergungs"-Vorgang war bisher nicht möglich. Das Gemälde ist konservatorisch stabil und gesichert.
Durch die Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone wurden 1945/46 in Sachsen 1.155 sächsische Schlösser und Herrenhäuser enteignet. Ihre Einrichtungs- und Kunstgegenstände wurden verkauft oder an Museen übergeben. In dem seinerzeit geprägten Begriff der "Schlossbergung" spiegelt sich die Ambivalenz der damaligen historischen Ereignisse. Denn oft galt es angesichts von Kriegszerstörungen oder Plünderungen und Vandalismus nach der Vertreibung oder Deportation der betroffenen Eigentümerfamilien in der Tat, die gefährdeten Ausstattungen der Gebäude zu bergen. Die unter widrigen Bedingungen in die Obhut der Museen gelangten Werke konnten in vielen Fällen nicht anders als im historisch überlieferten Zustand – der häufig desolat war – bewahrt werden.