Nach dem 8. Mai 1945 infolge der Bodenreform aus Schloss Frauenhain zu den Dresdner Sammlungen gelangt (SKD-Archiv, VA 02/46, Bd. 2, Geller-Liste 1948, Nr. 1996/22: "Pastell, Frauenbrustbild in weißem Kleid [ohne Rahmen]"). Nach erfolgter Provenienzrecherche ergaben sich keine Hinweise auf berechtigte Ansprüche Dritter nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG).
Im Rahmen der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone wurden 1945/46 auch 1.155 sächsische Schlösser und Herrenhäuser enteignet. Ihre Einrichtungs- und Kunstgegenstände wurden verkauft oder an Museen übergeben ("Schlossbergung"). Auf der Rechtsgrundlage des 1994 in Kraft getretenen Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) konnten seitens der Gemäldegalerie Alte Meister zahlreiche Werke an die Alteigentümer*innen bzw. deren Erb*innen oder Rechtsnachfolger*innen rückübertragen werden.