Nach dem 8. Mai 1945 infolge der Bodenreform aus dem Schlossbergungssammelort Zwickau zu den Dresdner Sammlungen gelangt; eine Zuordnung des Gemäldes zu einem konkreten Schlossbergungsvorgang war bisher nicht möglich.
Im Rahmen der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone wurden 1945/46 auch 1.155 sächsische Schlösser und Herrenhäuser enteignet. Ihre Einrichtungs- und Kunstgegenstände wurden verkauft oder an Museen übergeben. In dem seinerzeit geprägten Begriff der "Schlossbergung" spiegelt sich die Ambivalenz der damaligen historischen Ereignisse. Denn oft galt es angesichts von Kriegszerstörungen oder Plünderungen und Vandalismus nach der Vertreibung oder Deportation der betroffenen Eigentümerfamilien in der Tat, die gefährdeten Ausstattungen der Gebäude zu bergen. Die unter widrigen Bedingungen in die Obhut der Museen gelangten Werke konnten in vielen Fällen nicht anders als im historisch überlieferten Zustand bewahrt zu werden.